Werbung auf Leichtathletik-Wettkampfkleidung
Es gilt seit dem 01.02.2008 die Regel 8 der IWB (Internationale Wettkampfbestimmungen). Hierzu hat der Deutsche Leichtathletikverbandeine nationale Bestimmung veröffentlicht:
- Die Werbung auf der gesamten Wettkampfkleidung unterliegt bei allen nationalen Wettkampfveranstaltungen bezüglich der Anzahl und Größe keiner Beschränkung.
- Die Werbung auf Trainingsanzügen, T-Shirts, Sweat-Shirts, Taschen und ähnlichem unterliegt national keiner Beschränkung.
- Die Entscheidung über die Zulassung von Sponsoridentifikationen trifft auf Antrag des Vereins der zuständige Landesverband.