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PANZERI veste lo sport - Direktvertrieb

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines
Wir liefern ausschließlich auf der Grundlage unserer nachstehenden Verkaufsbedingungen. Sollen Abweichungen gelten (insbesondere Bedingungen des Käufers), so bedürfen dieser unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.

2. Angebote
Unsere Angebote sind einschließlich 19 % MWST und ohne Verpackungs- und Versandkosten. Bestellungen sind für uns nur verbindlich soweit wir sie bestätigen oder Ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen, mündliche Nebenabreden nur, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

3. Lieferung
Für den Umfang der Lieferung ist unsere Auftragsbestätigung maßgebend, im Übrigen die Bestellung, wenn wir ohne Auftragsbestätigung durch Übersendung der Ware nachkommen.
Mangels abweichender Vereinbarung liefern wir ab Pulheim verpackungsunfrei und unfrei per Fracht, durch die Post AG oder nach unserer Wahl durch ein anderes Beförderungsmittel.
Solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit in Rückstand ist, ruht unsere Lieferpflicht. Teillieferungen sind zulässig.

4. Lieferzeit
Eine Lieferzeit bedarf unserer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung. Sie beginnt mit Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung sämtlicher vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen. Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Zahlung.
Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das PRS Team verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist liegt Lieferverzug erst nach setzen einer angemessenen Nachfrist vor, die zwei Wochen nicht unterschreiten darf.
Entsteht dem Besteller wegen einer Verzögerung, die infolge unseres eigenen Verschuldens als Lieferer entstanden ist, Schaden, so ist der Besteller unter Ausschluss weiterer Ansprüche berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Diese beträgt für jede volle Woche und Verspätung 0,5 von Hundert, im Ganzen aber höchstens fünf von Hundert vom Wert desjenigen Teiles der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann. Kommen wir als Lieferer mit der Lieferung in Verzug, so kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns eine angemessene Nachfrist setzt und wir diese Frist fruchtlos haben verstreichen lassen. Weitergehende Ansprüche wegen Verzuges insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen.

5. Höhere Gewalt
Fälle höherer Gewalt suspendieren die Vertragsverpflichtung der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung, insbesondere verlängern sich die Lieferfristen angemessen. Als Fälle höherer Gewalt gelten Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebführung nicht verhindert werden können oder die außerhalb unseres Willens liegen, insbesondere Unwetter, Arbeitskämpfe, Verkehrsstörungen, Importsperren, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Rohmaterialien, nicht rechtzeitige Lieferung von Unterlieferanten u.ä.
Vorbezeichnete Umstände sind von uns auch dann nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen.

6. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller über, auch wenn Teillieferungen erfolgen, oder wenn wir noch andere Leistungen wie Versendungskosten oder Anfuhr übernommen haben. Die Sendung wird nur auf Wunsch des Bestellers und auf seine Kosten von uns gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert.
Verzögert sich der  Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über, jedoch sind wir verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt.

7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller bleiben die verkauften Waren unser Eigentum. Der Besteller ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen.
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.
Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Besteller schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteiles zur Sicherung an uns ab. Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Besteller unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen. Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag. Die Waren und die an ihrer Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden. Der Besteller hat während der Dauer des Eigentumsvorbehalt die Ware gegen Feuer, Diebstahl sowie Wasser und sonstige Schäden zu versichern und uns auf verlangen den Abschluss der Versicherung nachzuweisen.

8. Preise und Zahlung
Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Pulheim jedoch ausschließlich Verpackungs- und Versandkosten. In den Preisen enthalten ist die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
Zahlungen : Innerhalb 10 Tagen ohne Abzug nach Rechnungserhalt.
Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen verrechnet.
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe der banküblichen Zinsen, mindestens jedoch 3,0 % über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz, berechnet. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers sind wir - unbeschadet unserer sonstigen Rechte - befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für anstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.
Die Zurückhaltung oder die Aufrechnung wegen etwaiger von uns bestrittener Gegenansprüche des Bestellers sind nicht statthaft. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Besteller Aufrechnung oder Zurückhaltung.

9. Gewährleistung
Alle unsere Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Käufer jedoch nicht von eigenen Prüfungen. Unsere Angaben sind grundsätzlich nicht Zusicherungen von Eigenschaften im Rechtssinne, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Bei eventueller Weiterverarbeitung der Ware oder Bedruckung jeglicher Art etc. ist eine vorherige Kontrolle zu empfehlen. Reklamationen jeder Art sind nach erfolgter Weiterverarbeitung oder Bedruckung ausgeschlossen.
Der Besteller hat die gelieferte Ware - soweit zumutbar auch durch eine Probeverarbeitung - bei Eignung auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck hin unverzüglich zu untersuchen, anderenfalls gilt die Ware als genehmigt.
Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn sie der Käufer nicht binnen zehn Tagen ab Übergabe rügt. Im Übrigen verjähren Gewährleistungsansprüche sechs Monate nach Übergabe.
Als Gewährleistung wird dem Käufer zunächst nach unserer Wahl eine kostenlose Nachbesserung (Reparatur) oder kostenfreie Ersatzlieferung gewährt.
Für Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung und Behandlung des Kaufgegenstandes entstanden sind, besteht kein Gewährleistungsanspruch.
Im Übrigen ist jeglicher Anspruch auf Ersatz des unmittelbaren und mittelbaren Schadens aus Fehlern oder Mängeln ausgeschlossen.
Handelsübliche bzw. geringfügige sowie technisch bedingte Abweichungen in Gewicht, Stoff, Design und Farbe der Waren sind kein Grund zur Beanstandung. Mängelrügen entbinden den Besteller nicht von der Einhaltung der vereinbarten Zahlung.
Im Übrigen ist unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz gleich aus welchem Rechtsgrund begrenzt auf den Rechnungswert unserer an den schaden stiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmengen. Hiervon unberührt ist eine nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften vorgesehene Haftung wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit.

10. Rücktritt
Für den Fall unvorhergesehener, von uns nicht zu vertretender Ereignisse oder auch sonst für Fälle der höheren Gewalt gem. obiger Ziffer 5 der Lieferbedingungen sowie für den Fall nachträglicher sich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung der Lieferung, wird der Vertrag angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht uns das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag durch schriftliche Erklärung zurückzutreten. In einem solchen Falle steht dem Besteller ein Schadenersatzanspruch wegen eines solchen Rücktritts nicht zu.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Lieferung sowie die Zahlung ist jeweils unser Sitz in Pulheim. Der Gerichtsstand ist bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Schwierigkeiten das für unseren Sitz zuständige Gericht.

12. Sonstige Bestimmungen
Der Besteller darf seine Rechte aus dem Vertrag nur mit unserer Zustimmung ganz oder teilweise auf Dritte übertragen.
Für das gesamte Vertragsverhältnis einschließlich des Eigentum Übergangs und des Eigentumsvorbehaltes gilt ausschließlich das deutsche materielle Recht sowie das deutsche Verfahrensrecht. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Regelungen berührt die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht.


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